
Die Agentur, im folgenden Auftragnehmerin genannt, ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können auszuführen.
Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, über alles, was ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Vor Vertragsabschluss nehmen Auftraggeber und Auftragnehmerin das zu betreuende Objekt gemeinsam in Augenschein. Diese Inaugenscheinnahme wird durch vollständiges Ausfüllen einer entsprechenden Checkliste/Vertrag dokumentiert und vom Auftraggeber und der Auftragnehmerin unterzeichnet.
Der Agentur-Mitarbeiter betreut das Objekt und die in der jeweiligen Checkliste/ Vertrag genannten Personen, Tiere etc. nach den dort gemachten Vorgaben. Bei den durch die Agentur eingesetzten Mitarbeitern handelt es sich grundsätzlich nicht um ausgebildete Kranken- oder Altenpfleger, Tierpfleger bzw. Bürofachkräfte.
Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn die Auftragnehmerin die Annahme des schriftlich fixierten Auftrages (ev. mit Erweiterungen) dem Auftraggeber schriftlich bestätigt hat. Nebenabreden sind ohne Schriftform unwirksam.
Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftliche) zwischen dem ausführenden Agentur-Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust.
Bei Stornierung des Auftrages ab 14 Tage vor Vertragsbeginn wird von der Auftragnehmerin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet.
Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber alle erforderlichen Schlüssel des maßgeblichen Objektes gegen Quittung auszuhändigen. Die Auftragnehmerin und der ausführende Agentur-Mitarbeiter haben für die Dauer des Auftrages uneingeschränktes Hausrecht.
Zur Durchführung des Auftrages notwendige Hilfsmittel, wie Tierfutter, Pflanzendünger, Gartengeräte etc. sind zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen der Situation entsprechenden Pauschalbetrag hinterlassen. Nach Ende des Einsatzes wird hierüber abgerechnet.
Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von der Auftragnehmerin keinerlei Haftung übernommen. Sollten der Auftragnehmerin infolge des Mangels an erforderlichen Materialien Aufwendungen entstehen, so sind diese anschließend zu ersetzen.
Sollte ein betreutes Tier während der Abwesenheit des Besitzers erkranken, ist die Auftragnehmerin bzw. der ausführende Agentur-Mitarbeiter berechtigt, mit dem Tier den Tierarzt aufzusuchen. Die entstehenden Tierarztkosten übernimmt der Tierbesitzer.
Für eintretende gesundheitliche Schäden oder schlimmstenfalls das Ableben des Tieres übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Das gilt ebenso für etwaige Schäden, die nicht direktem Zusammenhang mit der Ausübung der vereinbarten Dienstleistung oder während der Abwesenheitszeit entstehen. In diesem Fall wird ebenfalls keinerlei Haftung übernommen.
Für durch Fahrlässigkeit entstandenen Schaden tritt die Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen und der abgeschlossenen Deckungssumme ein. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hat spätestens 7 Kalendertage nach Vertragsende zu erfolgen.
Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der, den die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt hat. Rechnungskürzungen durch den Auftraggeber sind unzulässig.
Nach erteiltem Auftrag wird eine Vorschusszahlung von 50% des Auftragswertes innerhalb von acht Werktagen fällig. Bei einer Auftragsvergabe per e-mail wird die Unterschrift des Auftraggebers unter den Vertrag durch die Vorschusszahlung à Konto an die Auftragnehmerin ersetzt. Der noch ausstehende Betrag ist sofort nach Beendigung der Dienste fällig.
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und der Zahlung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Alle für den Auftragnehmer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse des Auftragnehmers zu richten. Die Übergabe solcher Schreiben an Agentur-Mitarbeiter (außer Checklisten/Verträge und Abnahmeprotokolle) ersetzt diese Verpflichtung nicht.
Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei der Auftragnehmerin.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
Besonderer Gerichtsstand ist gemäß §29 ZPO der Erfüllungsort.